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Frage Wettfahrtleitung / Schiedsgerichts Beispiel

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28 Mär 2011 20:23 #205 von convex
Allegra Navigaturs

Eure Meinungen sind gefragt:

Beschreibung des Vorfalls, siehe auch Skizze:

Boot A musste wegen einem anderen Boot eng um die Lee Bahnmarke , Vorwind Kurs, runden und berührte diese.
Keines der Boote Protestierte und Boot A segelte weiter ohne sich zu Entlasten.
Die Wettfahrtleitung hat dies gesehen und Protestiert, gem Regel 31. gegen das Boot A
Es kommt zur Verhandlung.



Wie Beurteilt Ihr diese Situation und wie wird Entschieden?

chau dentant en aua
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29 Mär 2011 17:58 #206 von Gallimimus
Hallo Thomy

ich würde sagen, Boot A hätte sich mittels eines Kringels befreien und Gegen das weisse Boot protestieren müssen.

Schöner segeln

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29 Mär 2011 18:22 #207 von convex
Allegra Dominik

Danke für deinen Beitrag.
Andere Meinungen? :029:

Bemerkung/Hilfe:
"Bahnmarkenraum"

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29 Mär 2011 18:59 #208 von marcelmichel
Hallo Segler

Da Boot "A" in der Zone halst, entfällt das Recht auf Vorfahrt bei Boot "A" und Boot "B" ist im Wegrecht.
Somit sollte sich Boot "A" entlasten. Evtl. hätte Boot "A" vor dem eintritt in die Zohne Shifften sollen und mit der Halse vor der Zone das Wegrecht sichern können!

Ich selber hätte während der Regatta aber das Gefühl (im schnellentscheid beim fahren), dass ich als Boot "A" eigentlich wegrecht hätte. Darum währe ich auch sauer bei einem Protest. Allerdings, Wegrecht hin oder hehr, Boot "A" müsste sich sowiso entlassten. Denn Berührt ist Berührt! Egal wer Wegrecht hat.

Ich halte aber an meinem ersten Beispiel fest! :029:

mfg

marcelmichel

SUI 70

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29 Mär 2011 19:20 #209 von Gallimimus
Hallo

meiner Meinung nach kommt es bei einer Leebahnmarke innerhalb der Zone nicht auf den Bug, sondern auf die Ueberlappung und Innenposition an. Ich bin der Meinung, dass man in der Zone halsen darf, mit soviel Platz, wie es eine gute Seemannschaft erlaubt.

Bei der Luvbahnmarke sieht das natürlich anders aus...

Schöner segeln

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29 Mär 2011 19:27 #210 von marius
Hallo

A braucht keine Strafdrehung zu machen.
Wenn ein Boot durch ein anderes Boot, das einen Regelverstoss begannen hat, auf eine Bahnmarke gedrängt
wird, braucht es keine Strafe auszuführen. Wenn ein Protest (vom Bahnmarken-Berührer oder dem Regelverletzer) eingereicht und der Übeltäter bestraft wird (ganz gleich, ob es das Boot ist, gegen das protestiert wurde oder nicht), dann ist der Bahnmarken-Berührer entlastet.
Boot A hat klar Innenposition und durch den Eintritswinkel von B (in die Zone) die Überlappung schon
weit vor der Zone.

Soviel zur Theorie. Ich hoffe ich liege richtig. :)

Es besteht zwar keine Pflicht durch zurufen Raum zu verlangen.
Doch ein Zuhruf rechtzeitig vor der Zone, dass es eine Überlappung gäbe (oder auch nicht)
vermeidet oftmals Unstimmigkeiten und Panik, wenn es darum geht wer was an der Bahnmarke tun soll.

Gruss aus Steckborn
Marius

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